Reservistenkameradschaft Gelsenkirchen                                  Mitglied im Verband der Reservisten der Bundeswehr VdRBw e.V.   

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Übersicht und Antrag Leistungsabzeichen

 

 


 

 

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 Merkblatt für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst

gem. ZDv 37/10, Kapitel 5

 

 

 

1.)

Trageberechtigt sind Soldaten einschließlich der aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen nach Aushändigung des Besitzzeugnisses

 

 

 

 

2.)

Voraussetzungen für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst:

 

 

 

 

2.1

allgemeine militärische Leistungen:

 

 

 

 

2.1.1

Selbst- und Kameradenhilfe:

 

 

Nachweis über praktische und theoretische Kenntnisse in der Selbst- und Kameradenhilfe gemäß Kurzfassung der ZDv 49/20 "Sanitätsausbildung aller Truppen". Die Kenntnisse müssen innerhalb der letzten fünf Jahre nachgewiesen worden sein.

 

 

 

 

 

 

 

2.1.2

Marsch

 

 

Der Marsch soll im Feldanzug gemäß Nr. 201, 301, 401 und Anlage 1 der ZDv 37/10, mit Gepäck von mindestens 10 kg Gewicht, je zur Hälfte auf befestigten und unbefestigten Straßen, durchgeführt werden. Die Zeit von zehn Minuten pro km ist im Schnitt nicht zu überschreiten. Steigungen und Gefälle sollen einander ausgleichen.                                                               

 

 

 

 Altersklassen

Stufe

Stufe

Stufe

 

 

(1 bis 6)

I

II

III

 

 

1

bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

20 km

25 km

30 km

 

 

2

vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr

18 km

20 km

25 km

 

 

3

vom 40. bis zum vollendeten 44. Lebensjahr

 

 

 

 

 

4

vom 45. bis zum vollendeten 49. Lebensjahr

 

 

 

 

 

5

vom 50. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr

15 km

18 km

20 km

 

 

6

vom 55. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr

 

 

 

 

 

 

 

2.1.3

Schießen:

 

 

 

 

 

Schießen mit Gewehr:

Schulschießübung G-S-3 C als Wertungsübung gem. ZDv 3/12

 

 

 

 

 

oder

Schießen mit Pistole:

Schulschießübung P-S-2      als Wertungsübung gem. ZDv 3/12

 

 

 

 

 

oder

Schießen mit Maschinenpistole:

Schulschießübung MP-S-3  als Wertungsübung gem. ZDv 3/12

 

 

 

 

 

oder

Schießen mit Maschinengewehr:

Schulschießübung MG-S-3 als Wertungsübung gem. ZDv 3/12

 

 

 

 

 

 

Für Inhaber einer in den letzten 12 Monaten erworbenen Schützenschnur gelten die Bedingungen als erfüllt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2.2

sportliche Leistungen:

 

 

Leistungsnachweis gilt das innerhalb des Zwölfmonatszeitraumes (vgl. Nr. 509, ZDv 37/10) abgelegte oder wiederholte Deutsche Sportabzeichen der jeweiligen Altersklasse.

 

 

 

 

 

Soweit eine dieser sportlichen Leistungen im Rahmen eines sportlichen Wettkampfes, des Soldaten Sportwettkampfes oder anderer sportlicher Leistungsabzeichen erfüllt wurde und innerhalb der letzten 12 Monate nachgewiesen wird, kann auf eine erneute Abnahme verzichtet werden. Die erbrachte Leistungen sind im Nachweis (Nr. 519, ZDv 37/10) zu vermerken.

 

 

 

 

 

 

 

2.3

fachliche Leistungen und Gesamteignung:

 

 

     Hierfür gelten die Bewertungen der leistungsbezogenen Einzelmerkmale "Einsatzbereitschaft" und   "Fachliches Können" der letzten planmäßigen Beurteilung oder einer Sonderbeurteilung. Diesen beiden Einzelmerkmalen muß bei den Stufen I bis III mindestens die Bewertungsstufe "4" zugeordnet   sein

 

 

 

 

 

     liegt für den Soldaten noch keine Beurteilung vor, so kann der Disziplinarvorgesetzte hier dennoch die Bedingung als erfüllt vermerken, wenn er den betroffenen Soldaten zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den Einzelmerkmalen "Einsatzbereitschaft" und "Fachliches Können" mindestens der Bewertungsstufe "4" zuordnen würde.

 

 

 

 

 

     Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist im Nachweis (Nr 519, ZDv 37/10) "nein" anzukreuzen.

 

 

      

 

 

 

 

3.)

Aushändigung

 

 

Die unterste Stufe des Leistungsabzeichens ist durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten auszuhändigen. Die Stufe II und III händigt ein Vorgesetzter mit der Disziplinargewalt eines Bataillonskommandeurs aus. An Soldaten der Reserve ist das Abzeichen durch den entsprechenden Vorgesetzten des Übungstruppenteils oder des zuständigen Verteidigungsbezirks/Kreiskommandos auszuhändigen. Die Aushändigung hat in würdiger Form zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst darf nicht "ehrenhalber" vergeben werden.                

 

 

 

 

 

Jeder Soldat oder Soldat der Reserve, der die Leistungen erfüllt hat, erhält ein Abzeichen im Original und ein Abzeichen in Miniaturausführung. Die Abzeichen gehen in das Eigentum des Soldaten über.

 

 

 

 

 

Gleichzeitig ist ein von den Einheiten/Dienststellen selbst zu fertigendes Besitzzeugnis mit Trageerlaubnis (Nr. 619, ZDv 37/10) auszuhändigen.

 

 

 

 

 

 

 

4.)

Nachweis

 

 

Für alle Soldaten, die das Leistungsabzeichen erwerben wollen, ist bei den jeweiligen Truppenteilen der Nachweis gem. 519 ZDv 37/10 (Format DIN A4) zu führen. Der abgeschlossene Nachweis ist der Stammakte und der Zusatzakte/Klarsichthülle beizufügen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hier können Sie den Antrag auf Verleihung des Leistungsabzeichens und die für das Leistungsabzeichen erforderlichen Übungen herunterladen.

Download Antrag Leistungsabzeichen(rechte Maustaste) Antrag Leistungsabzeichen

Download Voraussetzungen Leistungsabzeichen(rechte Maustaste) Voraussetzungen Leistungsabzeichen


 

 

 

 

 

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